Darf ich vom Mieter für einen Aufzug, der nachträglich in einem Altbau eingebaut wurde und (Vollanwendung mrg) nur mittels Schlüssel (keine gemeinschaftsanlage) bedienbar ist, ein angemessenes nutzungsentgelt verlangen?
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Weiterführende Frage stellenWenn er mit Ihnen eine Vereinbarung über die Nutzung trifft, sprich einverstanden ist, ist das möglich.

KommR Oliver Brichard, MSc
von Geschäftsführer bei Brichard Immobilien