Vielen Dank für die Info. Die Wohnung wurde ursprünglich gemietet, dann gekauft (immer dieselbe Person). Die Wohnung ist in Oberösterreich. Könnte die Wohnung nunmehr ohne Beschränkungen des MRG od WGG vermietet werden? lG Eva Ganner
Weiterführende Frage stellenBasierend auf Ihren Angaben kann die Anwendung des WGG für die Vermietung ausgeschlossen werden.
MRG ist für die Vermietung zumindest in der Teilanwendung gem. § 1 Abs 4 relevant (ich gehe davon aus, dass es auf der Liegenschaft mehr als 2 Objekte gibt, bzw. es sich nicht um eine Ferienwohnung handelt).
Ob auf Grund der bei Errichtung gewährten Wohnbauförderung - ich gehe davon aus, dass das Gebäude mit Förderung errichtet wurde - Beschränkungen gibt, ist an Hand der Förderunterlagen zu prüfen.

Mag. (FH) Doris Molnar, CSE
Vorständin GEDESAG