Guten Abend! Ich habe vor ca. 16 Jahren eine Buwogwohnung gekauft. Ich war kein Mieter dieser Wohnung. Kann ich diese Wohnung nun zum Verkehrswert wiederverkaufen?
Weiterführende Frage stellenGrundsätzlich kann ein Verkauf einer Wohnung zum Verkehrswert erfolgen, allfällige Beschränkungen aus den Bestimmungen der Wohnbauförderung sind zu beachten.

Mag. (FH) Doris Molnar, CSE
Vorständin GEDESAG