Muss ich für den Lift mitbezahlen auch wenn ich im EG wohne?
Weiterführende Frage stellenMieter im Erdgeschoss müssen nur dann an den Liftbetriebskosten teilnehmen, wenn sie den Lift benützen könnten, z.B. zur Erreichung des Kellerabteils oder eines Dachbodenabteils.

KommR Oliver Brichard, MSc
Geschäftsführer bei Brichard Immobilien