Darf ich vom Mieter für einen Aufzug, der nachträglich in einem Altbau eingebaut wurde und (Vollanwendung mrg) nur mittels Schlüssel (keine gemeinschaftsanlage) bedienbar ist, ein angemessenes nutzungsentgelt verlangen?
Weiterführende Frage stellenWenn er mit Ihnen eine Vereinbarung über die Nutzung trifft, sprich einverstanden ist, ist das möglich.

KommR Oliver Brichard, MSc
Geschäftsführer bei Brichard Immobilien