Ein Gebäude wurde von einer GBV gebaut und an einer Gesellschaft verkauft. Danach wurde We begründet und die einzelnen Wohnungen an einer anderen Gesellschaft verkauft. Ich war kein Mieter und erwarb eine Wohnung. Grundsätzlich ist das WGG anwendbar. Finden die Mietzinsbeschränkungen weiterhin Anwendung falls die Förderungen zurückgezahlt wurden? Eventuell kommt das Rückzahlungsbegünstigungsgesetz in Frage?
Weiterführende Frage stellenDas Rückzahlungsbegünstigungsgesetz hat nur Relevanz bei vorzeitiger Rückzahlung von Fördermittel, die für den Wiederaufbau nach Kriegsbeschädigungen im 2. Weltkrieg gewährt wurden. Der Mietzins nach WGG ist auch dann anwendbar, wenn keine Förderung gewährt wurde oder die Förderung zurückgezahlt wurde.

Mag. (FH) Doris Molnar
allgemein beeidete gerichtlich zertifizierte Sachverständige