Darf ein Makler eine Gebühr für Besichtigungen verrechnen?
Weiterführende Frage stellenDie Honorierung eines Maklers erfolgt durch die Provisionszahlung nach der Willensübereinstimmung. Diese wird in der Regel durch das Miet-, Pacht- oder Kaufanbot dokumentiert. Daher sind eine oder auch mehrere Besichtigungen im Rahmen der Vermietung, der Verpachtung bzw. des Verkaufes der Immobilie nicht gesondert zu verrechnen.

KommR Erich Hauswirth
Geschäftsführer bei ADVANTA –Immobilien & Treuhand Gesellschaft mbH