MRG oder WGG? Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im Mai 2006 eine Whg der Allg.gemeinn.Wohnungsgen.St.Pölten bezogen, und im Jahr 2016 das Kaufanbot/Juni 2017 den Kauf- u.Wohnungseigentumsvertrag unterzeichnet. Im Zuge des Kaufes sind wir in die Verbindlichkeite die für die Errichtung aufgenommen wurden eingetreten (Wohnbauförderung Land NÖ und Hypothekardarlehen zuschussgefördert und Hypothekardarlehen nicht bezuschusst). Wenn ich diese Wohnung vermieten möchte, Anwendung MRG? Voll/Teil?
Weiterführende Frage stellenVor einer Vermietung sind zuerst Beschränkungen, die sich aus den Bestimmungen der Wohnbauförderung ergeben, zu beachten.

Mag. (FH) Doris Molnar, CSE
Vorständin GEDESAG