Fallen nach erfolgreichem Immobilienverkauf Steuern an?
Weiterführende Frage stellenDas hängt vom vorhergehenden Behaltezeitraum der VerkäuferIn ab. Grundsätzlich sind die Veräußerungserlöse zu versteuern. Bei Liegenschaften im Privatvermögen, die vor dem 31.2.2003 angeschafft wurden, fällt nur ein Betrag von 4,2% an, danach von derzeit 30%. Bei Eigenheimen ist der Erlös nicht zu versteuern.

KommR Oliver Brichard, MSc
Geschäftsführer bei Brichard Immobilien