Liebes Team, ich habe eine freifinanzierte Wohnung von Familienwohnbau (gemeinnütziger Bauträger) erworben und der Bauträger meint, unabhängig von gefördert oder frei finanziert, unterliegen alle Wohnungen automatisch dem WGG. Ich finde diese Klausel auch nicht im Kaufvertrag. Was stimmt denn nun? Das wäre mir sehr geholfen. Danke
Weiterführende Frage stellenWenn Sie eine Wohnung im Wohnungseigentum erworben haben, nutzen Sie die Wohnung als Wohnungseigentümer, für die Verwaltung sind die Bestimmungen des WEG anzuwenden. WGG kann nur bei der Rechtform der Miete oder des genossenschaftlichen Nutzungsrechts Anwendung finden.

Mag. (FH) Doris Molnar, CSE
Vorständin GEDESAG