Der Bauträger meint sie sind eine gemeinnützige Bauvereinigung und somit unterliegen die Wohnungen automatisch den WGG.
Weiterführende Frage stellenJede GBV trägt in ihrem Namen das Wort "gemeinnützige". Wenn ein Unternehmen dieses Wort nicht in Ihrem Namen hat, ist sie nicht gemeinnützig und unterliegen die Mietverträge nicht dem WGG.

Mag. (FH) Doris Molnar, CSE
Vorständin GEDESAG