Hallo,
Ich bin Besitzer einer Eigentumswohnung mit Wintergarten und angrenzender Terasse/Balkon (2. STOCK, darunter Wohnung Hauptanteilsnehmer/Hausverwalter) . An der Blecheinfassung des WG ist nun Wasser eingedrungen und hat einen Schaden in der Wohnung darunter Verursacht. Bin ich dafür verantwortlich oder wegen der "Außenhülle" die "Gemeinschaft"? Können Mietausfälle daraus auch verrechnet werden? (Geschädigte Wohnung "hätte vermietet werden sollen)
Bitte um Info von den Profis
Danke und liebe Grüße
Thomas Hauseder
vor 766 Tagen