Hallo! Meine Tante besitzt eine Eigentumswohnung die gefördert nach dem WBG 1984 von der GEDESAG errichtet wurde. Die Wohnung unter liegt dem WGG und die Förderung wurde noch nicht zurückgezahlt. Darf sie die Wohnung vor Ablauf der Förderung vermieten und um welchen Mietzins? Und welcher Mietzins ist nach Ablauf der Förderung maßgeblich? Vielen Dank.
Weiterführende Frage stellenFragen zur Vermietung von geförderten Eigentumswohnungen bei aufrechter Förderung kann das Amt der Landesregierung des Bundeslandes, in dem die Wohnung gelegen ist, beantworten.

Mag. (FH) Doris Molnar
allgemein beeidete gerichtlich zertifizierte Sachverständige