Ist es möglich, nach Erwerb einer Mietwohnung mit Kaufoption unmittelbar ein zweites Eigentum zu begründen (nicht WGG-Eigentum) und seinen Hauptwohnsitz
Weiterführende Frage stellenWenn für die Wohnung, die durch Ausübung der Kaufoption erworben wird, Fördermittel aus der Wohnbauförderung aushaften, kann es aus den Förderrichtlinien (pro Bundesland unterschiedlich) Beschränkungen geben.