Darf ich eine Mietwohnung auch als Architektenbüro nutzen, auch wenn diese für Wohnzwecke angemietet wurde?
Weiterführende Frage stellenIch setze voraus, dass der Mietgegenstand im Mietvertrag als Wohnung bezeichnet wurde und sich eben daraus der Wohnzweck ergibt. Sollte die gewünschte Nutzung nicht dem vereinbarten Zweck entsprechen, so empfehle ich, dies mit dem Vermieter zu besprechen, da ansonsten allenfalls ein Unterlassungsanspruch des Vermieters entstehen kann.

Mag. Alois Rosenberger
Geschäftsführer bei Mag. Alois Rosenberger GmbH