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Sehr geehrte Frau Mag. Molnar, nun wurde die Änderung des WGG beschlossen. Ich kann mir jedoch die bereits gestellte Frage immer noch nicht beantworten. Hätten Sie vielleicht schon eine Antwort für mich?
1) KV (Neubau mit Soforteigentum) vor Inkrafttreten der Gesetzesnovelle
2j freifinanziert von einer GBV errichtet
Fällt die Vermietung in den Vollanwendungsbereich?
Danke Ihnen für die Rückmeldung